Der Gesprächskreises trifft sich zur Zeit der Vakanz im Pfarramt nicht.
AKTUELLER HINWEIS
Die Vakanzzeit endet am 16.3.2025, von der EKD entsandt wird
das Ehepaar Pastorin Thekla Röhrs
und Pastor i. R. Ulrich Krause – Röhrs
Die nächsten Gottesdienste:
16.03.2025, 11h mit Chor und Abendmahl
Das Pastorenehepaar Röhrs wird eingeführt von der Pastorin Christina Gelhaar aus Lissabon, die Predigt werden Röhrs halten.
23.03.2025, 11h Pastorin Thekla Röhrs
30.03.2025, 11h Pastor Ulrich Krause – Röhrs
Ab April feiern wir wieder, wie gewohnt, Gottesdienst an jedem Sonntag um 11:00 Uhr
Am 16.03.2025, nach dem Gottedienst, um 12:30h, findet in der Kapelle in Carvoeiro unsere jährliche Mitgliederversammlung statt. Alle Mitglieder haben eine schriftliche Einladung bekommen. Es wird ein neuer Kirchengemeinderat gewählt, und wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung.Wer nicht anwesend sein kann, bevollmächtige bitte ein Gemeindemitglied zur Vertretung für die Abstimmung. Formulare für die Vollmacht bekommen Sie bei Monika Diete, Traute Finken, oder auf Anfrage per email.
Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.
Im Namen des Kirchengemeinderates, Irmtraut Finken
An die Gemeindemitglieder und Freunde der DEKA,
der Deutschen Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde in der Algarve
Carvoeiro, den 07.02.2025
Sehr geehrte Mitglieder und Freunde der DEKA!
Hiermit laden wir Sie ein zur diesjährigen ordentlichen
Gemeindeversammlung
Am Sonntag, dem 16. März 2025 um 12:30 Uhr, in unserer Kirche auf den Klippen von Carvoeiro, Nossa Senhora da Encarnção. Der Gottesdienst vor der Versammlung beginnt um 11:00 Uhr.
Tagesordnung
zwei Mitglieder für den Kirchenvorstand,
Vorsitzende*r der Gemeindeversammlung
ein Finanzbeirat
Bei Beschlussunfähigkeit darf laut Satzung eine zweite Kirchngemeindeversammlung unmittelbar im Anschluss an die erste KGV stattfinden, (s. unten). In dem Fall gilt diese Eiinladung mit Tagesordnung als ‚Eventualeinladung‘.
Kommen Sie alle möglichst zahlreich, damit wir beschluss- und handlungsfähig sind. Die Gemeindeversammlung ist das wichtigste nichtgeistliche Treffen im Laufe des Jahres. Sie ist wichtig für den Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen, und in diesem Jahr auch besonders für die Einigkeit in unserer Gemeinde.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Wenn Sie verhindert sind, übertragen Sie bitte Ihr Stimmrecht auf ein anderes Mitglied Ihres Vertrauens. Jedes auf der Versammlung anwesende Mitglied kann zwei Stimmvertretungen übernehmen.
Wichtig ( Satzung §16 Abs. 5)
(5)Die KGV ist beschlussfähig,wenn mindestens ein Drittel der im Mitgliederverzeichnis geführten Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist der oder die Vorsitzende der KGV verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite KGV mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Kirchengemeindeversammlungsmitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. Die zweite Kirchengemeindeversammlung kann auch unmittelbar im Anschluss an die erste KGV stattfinden, wenn zuvor in Verbindung mit der Einladung zur ersten Kirchengemeindeversammlung eine Eventualeinladung erfolgte. Die zweite KGV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen Gemeindeglieder beschlussfähig, worauf in der Einladung hinzuweisen ist.
Mit freundlichen Grüssen,
Ilse Brenner, Vorsitzende des KGV
Wer nicht anwesend sein kann, bevollmächtige bitte ein Gemeindemitglied zur Vertretung für die Abstimmung. Formulare für die Vollmacht bekommen Sie bei Monika Diete, Traute Finken, oder auf Anfrage per email.
Der Gesprächskreises trifft sich zur Zeit der Vakanz im Pfarramt nicht.